Notar

Notarielle Dienstleistungen

§ 17 Abs. 1 Beurkundungsgesetz:


"Der Notar soll den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben. Dabei soll er darauf achten, daß Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden."


Neben meinem Beruf als Rechtsanwalt übe ich das öffentliche Amt des Notars aus. Als Notar bin ich nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer aller Beteiligten.

In meiner Eigenschaft als Notar werde ich für Sie auf allen Gebieten tätig, für die das Gesetz eine Zuständigkeit des Notars vorsieht. Dies betrifft insbesondere Beurkundungen und Beglaubigungen beispielsweise in folgenden Bereichen:
Hier finden Sie Informationsmaterialien zu Themen rund um den Notar und Erläuterungen zu typischen Begriffen aus notariellen Urkunden sowie Aktuelles.
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